ANWALT FÜR VERKEHRSUNFÄLLE
Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Abschluss.
IHRE UNTERSTÜTZUNG
Mit langjähriger Erfahrung und tausenden erfolgreich abgewickelten Rechtsfällen empfehlen wir die Inanspruchnahme eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsunfälle für die Regulierung Ihres Falles. Die Praxis zeigt eindeutig: Ohne die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsunfälle stehen Betroffene oft vor der Herausforderung, ihre vollständigen Rechtsansprüche nicht geltend machen zu können. Gegnerische Versicherungen neigen dazu, den Schaden oftmals ohne stichhaltige Begründung zu reduzieren oder gar abzulehnen, was zu Lasten der Geschädigten geht. Unser Ziel ist es, dies zu verhindern. Wir bieten Ihnen eine Beratung auf Augenhöhe, was für uns bedeutet, Sie von Anfang bis Ende durch den Regulierungsprozess zu begleiten und die Ihnen zustehenden Ansprüche konsequent einzufordern.
Im Falle eines Autounfalls steht Ihnen Steven Selvanayagam, ein renommierter Fachanwalt für Verkehrsrecht, als Teil unseres Netzwerkes zur Seite. Herr Selvanayagam ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und bringt seine umfassende Expertise in die Kanzlei Dr. Lohsin und Partner ein. Diese Kanzlei wurde für ihr herausragendes Kanzlei- und Dienstleistungsmanagement nach ISO 9001:2015 von der DEKRA zertifiziert und ist ebenso Mitglied des Anwaltsnetzwerkes APRAXA. Mit einem Experten wie Herrn Selvanayagam an Ihrer Seite maximieren Sie Ihre Chancen, gerecht entschädigt zu werden und Ihre Rechte im vollen Umfang wahrzunehmen.
DAMIT WIR IHNEN BEHILFLICH SEIN KÖNNEN
Zu Beginn benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Nach Abschluss Ihres Prozesses übernehmen wir die weiteren Schritte. Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt Ihrer Angaben bei Ihnen melden.
Schritt 1
Diese Informationen sind für uns unerlässlich,
um Ihnen behilflich sein zu können.
Schritt 2
Wie lautet Ihr Versicherungsstatus und
um welche Art von Schaden handelt es sich?
Schritt 3
Hier haben Sie die Möglichkeit,
uns weitere Informationen zu hinterlassen.
SIE HABEN
ES GESCHAFFT!
Nun sind wir an der Reihe. Sie werden innerhalb der nächsten 24 Stunden von uns hören.
TESTIMONIALS
VORTEILE
Kostenlose Rechtsberatung
Das Erstgespräch ist kostenfrei für Sie. Wir möchten Ihnen im ersten Schritt helfen sich zu orientieren, welche Möglichkeiten Sie haben. Ist der Verkehrsunfall nicht von Ihnen verursacht worden, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts ebenfalls übernehmen.
Zeit & Nerven sparen
Wir nehmen Ihnen die Last nach dem Verkehrsunfall ab und ersparen Ihnen die mühsame Suche nach der richtigen Lösung. Die Kommunikation mit allen Akteuren (wie z. B. Versicherung, Polizei, etc.) nehmen wir Ihnen ab. Wir wollen Ihr Recht bestmöglich umsetzen.
Professionelle Schadensabwicklung
Wir vermitteln Sie zu ausgewählten Anwälten unseres Netzwerkes, die über hervorragende Expertise in dem betrauten Rechtsgebiet verfügen. Hierdurch soll gewährt werden, dass Ihr Fall auf jeder Ebene professionelle professionell bearbeitet wird.
Durchsetzungsstärke
Ihre Belange sind uns wichtig, weshalb wir für Sie nur Anwälte auswählen, die mit gleichen Eifer Ihren Fall bearbeiten. Sie werden von Anfang bis zum Ende begleitet und erhalten auch in schwierigen Situationen eine adäquate Vertretung.
FAQs
Die Antworten auf die am häufigst gestellten Fragen auf einen Blick.
Nachdem man sich vergewissert hat, dass die Unfallstelle gesichert ist und verletzte Personen versorgt wurden, sind die Daten der Unfallbeteiligten auszutauschen. Es genügt dabei, wenn Sie das Kennzeichen, den Unfalltag und Unfallort aufnehmen. Sichern Sie wen möglich mit Ihrem Handy Beweise über den Schaden, die Verkehrssituation und Endstellung der Fahrzeuge. Wenn Sie sich unsicher fühlen, rufen Sie die Polizei zur Hilfe, die den Unfall aufnimmt. Bitte geben Sie keine Erklärungen vor Ort ab, ohne sich mit Ihrem Anwalt beraten zu haben. Zur Sicherheit rufen Sie ihre Kfz-Versicherung an, damit Sie ihren Meldepflichten nachkommen.
Wenn die Versicherung des Unfallgegners Ihren Schaden beglichen hat, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren, sondern können die Versicherung zur Zahlung auffordern (sogenannte fiktive Abrechnung). In diesem Fall wird Ihnen u. a. die Mehrwertsteuer nicht erstattet und die Versicherung kann eine Meldung im HIS(Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) hinterlassen.
Die gegnerische Versicherungsgesellschaft kann Sie nicht zwingen oder verpflichten einen von Ihr ausgewählten Gutachter in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen sich Ihren Gutachter selber aussuchen.
Bei einem nicht von ihnen (mit-) verursachten Verkehrsunfall, muss die Versicherung auch die auf Ihrer Seite angefallenen Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Regelhöhe tragen. Die Regelhöhe richtet sich nach dem Streitwert und ist vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben.
Der Gutachter schließt mit Ihnen den Vertrag. Die hierbei entstandenen Kosten können Sie bei einem von Ihnen nicht (mit-)verursachten Verkehrsunfall bei der gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend machen.
IMMER NOCH FRAGEN?
+49 (0) 421 66 00 646
Wir sind von Montag bis Freitag
von 9-18 Uhr
telefonisch für Sie erreichbar.