UNFALL GEHABT?
Wir begleiten Dich von Anfang bis zum Ende.

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DEINE UNTERSTÜTZUNG
Aufgrund jahrelanger Erfahrung und tausenden von abgewickelten Rechtsfällen, ist die Regulierung in Begleitung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen. Die Erfahrung zeigt dabei ganz klar: Ohne einen Rechtsanwalt, sind die Geschädigten oft nicht in der Lage Ihr volles Recht auszuschöpfen. Gegnerische Versicherer versuchen den Schaden oft unbegründet zu kürzen oder abzulehnen. Die Kürzungen gehen zu Lasten der Geschädigten. Dies wollen wir verhindern. Wir vermitteln Ihnen eine Beratung auf Augenhöhe was für uns bedeutet, dass wir Sie von Anfang bis Ende durch die Regulierung begleiten und die Ihnen zustehenden Ansprüche einfordern.
Steven Selvanayagam ist einer unserer Netzwerkpartner für Ihren Verkehrsunfall. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltverein's. Ra Selvanayagam ist Teil der Kanzlei Dr. Lohsin und Partner, welche für Ihr Kanzlei- und Dienstleistungsmanagement von der DEKRA nach der ISO 9001:2015 ausgezeichnet wurde. Zudem ist er Mitglied des Anwaltsnetzwerkes APRAXA.




DAMIT WIR DIR
HELFEN KÖNNEN
Für den Anfang brauchen wir ein paar Informationen. Wenn du mit dem Prozess durch bist, sind wir dran. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Eingang deiner Informationen.
Schritt 1
Diese Informationen sind essentiell
für uns um Dir zu helfen.
Schritt 2
Wie ist dein Versicherungsstatus und
um welchen Schaden handelt es sich?
Schritt 3
Hier kannst du uns weitere Informationen
hinterlassen, wenn du möchtest.
DU HAST
ES GESCHAFFT!
Jetzt sind wir dran. Du hörst innerhalb der nächsten 24 Stunden von uns.
TESTIMONIALS
VORTEILE
Kostenlose Rechtsberatung
Das Erstgespräch ist kostenfrei für Sie. Wir möchten Ihnen im ersten Schritt helfen sich zu orientieren, welche Möglichkeiten Sie haben. Ist der Verkehrsunfall nicht von Ihnen verursacht worden, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts ebenfalls übernehmen.
Zeit & Nerven sparen
Wir nehmen Ihnen die Last nach dem Verkehrsunfall ab und ersparen Ihnen die mühsame Suche nach der richtigen Lösung. Die Kommunikation mit allen Akteuren (wie z. B. Versicherung, Polizei, etc.) nehmen wir Ihnen ab. Wir wollen Ihr Recht bestmöglich umsetzen.
Professionelle Schadensabwicklung
Wir vermitteln Sie zu ausgewählten Anwälten unseres Netzwerkes, die über hervorragende Expertise in dem betrauten Rechtsgebiet verfügen. Hierdurch soll gewährt werden, dass Ihr Fall auf jeder Ebene professionelle professionell bearbeitet wird.
Durchsetzungsstärke
Ihre Belange sind uns wichtig, weshalb wir für Sie nur Anwälte auswählen, die mit gleichen Eifer Ihren Fall bearbeiten. Sie werden von Anfang bis zum Ende begleitet und erhalten auch in schwierigen Situationen eine adäquate Vertretung.
FAQs
Die Antworten auf die am häufigst gestellten Fragen auf einen Blick.
Nachdem man sich vergewissert hat, dass die Unfallstelle gesichert ist und verletzte Personen versorgt wurden, sind die Daten der Unfallbeteiligten auszutauschen. Es genügt dabei, wenn Sie das Kennzeichen, den Unfalltag und Unfallort aufnehmen. Sichern Sie wen möglich mit Ihrem Handy Beweise über den Schaden, die Verkehrssituation und Endstellung der Fahrzeuge. Wenn Sie sich unsicher fühlen, rufen Sie die Polizei zur Hilfe, die den Unfall aufnimmt. Bitte geben Sie keine Erklärungen vor Ort ab, ohne sich mit Ihrem Anwalt beraten zu haben. Zur Sicherheit rufen Sie ihre Kfz-Versicherung an, damit Sie ihren Meldepflichten nachkommen.
Wenn die Versicherung des Unfallgegners Ihren Schaden beglichen hat, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren, sondern können die Versicherung zur Zahlung auffordern (sogenannte fiktive Abrechnung). In diesem Fall wird Ihnen u. a. die Mehrwertsteuer nicht erstattet und die Versicherung kann eine Meldung im HIS(Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) hinterlassen.
Die gegnerische Versicherungsgesellschaft kann Sie nicht zwingen oder verpflichten einen von Ihr ausgewählten Gutachter in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen sich Ihren Gutachter selber aussuchen.
Bei einem nicht von ihnen (mit-) verursachten Verkehrsunfall, muss die Versicherung auch die auf Ihrer Seite angefallenen Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Regelhöhe tragen. Die Regelhöhe richtet sich nach dem Streitwert und ist vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben.
Der Gutachter schließt mit Ihnen den Vertrag. Die hierbei entstandenen Kosten können Sie bei einem von Ihnen nicht (mit-)verursachten Verkehrsunfall bei der gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend machen.
IMMER NOCH FRAGEN?
+49 (0) 421 66 00 646
Wir sind telefonisch für Dich erreichbar
von Montag bis Freitag,
von 9-18 Uhr.